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Stefan Weber - Schreinermeister und
Betriebswirt seit 2001
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Anschrift:
Schreinerei Stefan Weber GmbH
Innenausbau, Fenster & Türen
Freibadstr. 3
81543 München
Tel: 089 – 65 65 58
Fax: 089 – 65 11 52 20
E-Mail: info@schreinereiwebergmbh.de
Internet: www.schreinereiwebergmbh.de
Ust.-Id-Nr.: DE255165402
Steuer-Nr.: 14317880724
Amtsgericht München: HRB 168817
Gerichtsstand: München
Geschäftsführer: Stefan Weber
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AGB - Allgemeine
Geschäftsbedingungen:
- Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen
Beziehungen, Kaufverträge und sonstige Rechtsgeschäfte
mit der Schreinerei Stefan Weber GmbH rechtsverbindlich
vereinbart. Vereinbarungen die abweichen sind nur wirksam,
wenn diese schriftlich abgeschlossen und von uns schriftlich
bestätigt werden.
- Angebote, Planung
Wir behalten uns vor für Planung, Entwurf und Angeboterstellung
einen Unkostenbeitrag von bis zu 150 Euro zu verrechnen,
wenn es zu keinem Auftrag kommen sollte.
Im Auftrag des Kunden erstellte Planungen, bzw. Gestaltungsvorschläge
sind entsprechend dem entstandenen Aufwand zu vergüten,
falls nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung
getroffen wurde. Angebote haben grundsätzlich eine
maximale Verbindlichkeitsdauer von zwei Monaten.

- Urheberschutz
Der Kunde verpflichtet sich, vor Abschluss eines Kaufvertrages
überlassene Zeichnungen und Pläne unter Beachtung
unserer Urheberrechte nicht für sich zu nutzen und
nicht an Dritte weiter zugeben.

- Preise
Sämtliche Preise werden als Nettopreis mit separat
ausgewiesener MWST angegeben. Fracht und Verpackung werden
falls Auftragsspezifisch nötig als einzelne Posten
aufgeführt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Im Falle einer Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes
nach Vertragsabschluss sind wir berechtigt und verpflichtet,
den zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden
Steuersatz in Rechnung zu stellen.

- Zahlung
Bei Zustandekommen einer rechtskräftigen Geschäftsbeziehung,
ist eine Anzahlung von 50 % auf den Bruttokaufpreis an
die Schreinerei Stefan Weber GmbH zu leisten, diese behält
sich vor, erst mit der Produktion nach dem Erhalt der
Anzahlung zu beginnen. Der Restbetrag ist sofern schriftlich
nichts anderes vereinbart wurde, mit Beendigung und Rechnungsstellung
des ausgeführten Auftrags, ohne Abzug zur Zahlung
fällig. Wir sind berechtigt Barzahlung zu verlangen.
Bei Scheckzahlung oder Überweisungen gilt die Zahlung
erst nach Gutschrift des Betrages auf unserem Konto als
geleistet.

- Zahlungsverzug
Bei Verzug von Zahlungen sind wir berechtigt, für
den rückständigen Betrag Verzugszinsen in Höhe
von 1,5 % per angefangenen Monat zu verlangen. Die Geltendmachung
höherer Schadensersatzansprüche auf Nachweis
bleibt vorbehalten. Daneben sind wir berechtigt, nach
Eintritt des Verzuges für jede Mahnung einen Betrag
von 25,00 Euro zu Rechnung zu stellen.

- Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum. Im Falle der Weiterveräußerung oder
Lieferung an einen Dritten, eingeschlossen eine Pfändung
der Ware, hat der Vertragspartner den Dritten auf das
Bestehen des Eigentumsvorbehalts hinzuweisen, sowie uns
über Person und Anschrift des Dritten Mitteilung
zu machen. Des Weiteren tritt er sämtliche, sich
aus dem Weiterverkauf ergebeben Ansprüche gegen den
Dritten, an uns ab.

- Lieferung
Lieferfristen und -termine sind nur dann verbindlich,
wenn sie ausdrücklich/schriftlich vereinbart wurden.
Bei Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins
kann ein Verzug erst nach Ablauf einer schriftlich zu
setzenden Frist von mindestens 4 Wochen erfolgen. Von
uns nicht zu vertretende Störungen des Geschäftbetriebes
unserer Lieferanten, wie Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen,
höhere Gewalt, sowie Lieferengpässe können
einen Verzug nicht auslösen. Sie befreien uns für
die Dauer der Auswirkung von der Lieferverpflichtung und
verlängern die Lieferzeit dem entsprechend. Eine
Pflicht zu Ersatzbeschaffung besteht nicht. Bei Teillieferungen,
sind entsprechend des Lieferumfanges Teilzahlungen auf
den Bruttokaufpreis fällig.

- Montage
Soweit im Vertag eine Montagezusage getroffen wurde, enthält
unsere Montage nur den Einbau der von uns gefertigten
und bezogenen Teile. Sofern der Vertragspartner von uns
Installationspläne erhalten hat und uns nicht mit
der bauseitigen Ausführung beauftragt hat, ist dieser
für die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorinstallation
selbst verantwortlich. Alle Zusatzarbeiten die aufgrund
von bauseitig behindernden Umständen erbracht werden
(z.B.: nicht ausgeräumte Nischen, fehlerhafte Wasser
- oder Elektroinstallation), sind einschließlich
eventueller zusätzlicher An – und Abfahrtenkosten
zusätzlich zu vergüten.

- Gefahrübergang
Die Gefahr eines Untergangs oder einer Verschlechterung
der gekauften Ware ( z. B.: Verlust, Beschädigung
) geht mit Übergabe an den Vertragspartner über.
Im Falle der Versendung der Ware an den Vertragspartner
oder an einen von ihm benannten Bestimmungsort geht die
Gefahr bereits mit der Auslieferung an die zur Versendung
bestimmte Person oder Unternehmen ( z. B.: Post, Paketdienst
) über. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur bei
ausdrücklichem Verlangen und auf Kosten des Vertragspartners.

- Abnahmeverzug
Nimmt der Vertragspartner auf Grund von Umständen,
die in seinem Bereich liegen, zum vertraglich vereinbarten
Termin die Ware nicht ab oder verweigert ohne Rechtsgrundlage
die Annahme, können wir – unsere Lieferfähigkeit
vorausgesetzt – zu diesem Zeitpunkt Vertragserfüllung,
d. h. Zahlung des bei Lieferung fälligen Betrages
verlangen. Weiterhin haben wir Anspruch auf Erstattung
sämtlicher zusätzlicher anfallenden Kosten die
sich aus diesem Tatbestand ergeben, wie z.B.: Transport,
oder Lagerkosten (möglicher Grund: Abwesendheit des
Empfängers bei Anlieferung).

- Gewährleistung
Die Gewährleistung tritt ein bei Mängeln, die
wir nach den § 459, 460 BGB zu vertreten haben und
ist nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung
beschränkt. Erfolgt auf die Mängelrüge
des Käufers nicht innerhalb einer angemessenen Frist
eine Nachbesserung oder eine mängelfreie Nachlieferung,
kann der Vertragspartner den Kaufpreis um den Mangel mindern.
Die Zeitspanne für eine Ersatzlieferung kann im Einzelfall
genauso lang sein wie die ursprüngliche Lieferzeit.
Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 10
Tagen nach Lieferung oder Montage schriftlich und detailliert
anzuzeigen. Aus handelsüblichen Abweichungen vom
Verkaufsmuster, besonders wenn es sich um Naturprodukte
wie z.B. Holz handelt (Farbigkeit, Maserung) kann der
Vertragspartner keine Ansprüche und Rechte herleiten.

- Haftung
Ansprüche des Vertragspartners, die über die
in Ziffer 12 bestimmten Ansprüche hinausgehen, insbesondere
Schadensersatzansprüche, sind – gleich aus
welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn,
der Schaden beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
oder dem fehlen einer zugesicherten Eigenschaft i.S.d.
§ 463, 480 Abs. 2 BGB.

- Rücktritt
Bei Vorliegen oder Eintritt von sachlichen Gründen,
z. B. Einstellung und Änderung der Produktion, Nichtlieferung
der gekauften Waren durch den Hersteller, sind wir zum
Rücktritt vom Vertag berechtigt. Gleiches gilt im
Falle von unrichtigen Angaben des Vertragspartners über
seine Kreditwürdigkeit. Ist der Rücktritt vom
Vertragspartner zu vertreten, haben wir Anspruch auf Ausgleich
in Höhe von mindestens 35 % des Kaufpreises, unbeschadet
weiterer Schadensersatzansprüche.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten,
auch Klagen im Wechsel-, Scheck und Urkundenprozessen
ist München.
Stand:
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